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Immanuel Kant (1724-1804) – Einführung in seine Kritische Philosophie

»Kritik der Urteilskraft« (1)

Die ästhetische Urteilskraft
2024 jährt sich zum 300sten Mal der Geburtstag Immanuel Kants. Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass, im Rahmen dieser Seminarreihe in seine Hauptwerke einzuführen.

Die Philosophie Kants stellt einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der neuzeitlichen Philosophie dar. Seine drei Hauptwerke Kritik der reinen Vernunft (1781), Kritik der praktischen Vernunft (1788) und Kritik der Urteilskraft (1790) bilden den Grundstein einer Vernunftkritik, die ganz neue Wege bahnte. Dabei ist seine Philosophie von einem humanen, kosmopolitischen Interesse geleitet, das in seinen geschichtsphilosophischen und politischen Schriften weiter ausgefaltet wird.

Den drei Veranstaltungen im ersten Halbjahr über die Kritik der reinen Vernunft schließen sich im zweiten Halbjahr 2024 zwei Tagungen an über die Kritik der praktischen Vernunft, in der Kant das Fundament seiner Ethik darlegt, und die Kritik der Urteilskraft, in der sein ästhetisches und geschichtsphilosophisches Denken grundgelegt wird. Aus dieser letzten Kritik wird zunächst die ästhetische Urteilskraft thematisiert, bevor 2025 dann die teleologische Urteilskraft in den Blick genommen wird, die für Kants Geschichtsphilosophie und sein politisches Denken von großer Bedeutung ist. Mit Tagungen über diese beiden Themen wird die Veranstaltungsreihe 2025 enden.


Themen dieses Seminars:
- Die Bedeutung der Urteilskraft
- Spiel der Erkenntniskräfte
- Begriff des Schönen
- Begriff des Erhabenen


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 175 / DZ 162,50 (150,50 / 144,25) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 126 €


Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.