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»Auf den zweiten Blick« - Bekannte Meisterwerke neu gesehen

Kunsthistorisches Seminar
Wer kennt sie nicht: Dürers »Betende Hände« oder sein »Selbstportrait im Pelzrock«, Michelangelos göttlichen Finger-zeig zur »Erschaffung Adams« in der Sixtinischen Kapelle, Leonardo da Vincis »Mona Lisa«, Caravaggios fast schon brutale Lichtregie in seinem Werk »Judith und Holofernes« oder seine lasziven Knabendarstellungen, Rubens »Die Geisblattlaube« und Rembrandts »Nachtwache«, Gaugins Südseeimpressionen und Franz Marcs verschollenen »Turm der blauen Pferde«. Viele dieser und anderer Werke sind so bekannt, dass sie zuweilen mehr wie ein Logo zum Künstlermarketing wirken als ein eigenes, in ihrer Zeit innovatives Werk.
Die Veranstaltung »Auf den zweiten Blick - bekannte Meis-terwerke neu gesehen« will die Sicht auf diese vermeintlich allseits bekannten und schon fast »verbrauchten« Kunstwerke neu ausrichten. An drei prominenten Beispielen wird neben der Vorstellung der Werke und ihrer Meister zugleich ein herausgehobenes Thema in der Kunstgeschichte exemplarisch dargestellt.
Diese Tagung widmet sich drei Meisterwerken, die ihren Fokus auf den Menschen und seine Ausdrucksmöglichkeiten richten. Mit der Werkgeschichte zu Albrecht Dürers »Betenden Händen« wird zugleich das Thema der Gestik in der Kunst angeschnitten, mit Leonardo da Vincis »Mona Lisa« die Repräsentation von Gefühlslagen im Portrait thematisiert und mit Michelangelo Merisi da Caravaggios »Naziss« der Spiegel als In-strument der (Selbst-)Erkenntnis ausgebreitet. Jeweils eine Einheit beschäftigt sich mit dem Künstler und seinem ausgewählten Werk, in der anschließenden Einheit wird der Blick thematisch auf das Motiv in der Kunst- und Kulturgeschichte gerichtet.

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 125 / DZ 118 (112,50 / 109) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 100 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.