Zur Übersicht
Immanuel Kant (1724-1804) – Einführung in seine Kritische Philosophie

»Zum ewigen Frieden«

2024 jährte sich zum 300sten Mal der Geburtstag Immanuel Kants. Dieses Jubiläum nehmen wir 2024/2025 zum Anlass, im Rahmen einer Seminarreihe in seine Hauptwerke einzuführen.
Die Philosophie Kants stellt einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der neuzeitlichen Philosophie dar. Seine drei Hauptwerke Kritik der reinen Vernunft (1781), Kritik der praktischen Vernunft (1788) und Kritik der Urteilskraft (1790) bilden den Grundstein einer Vernunftkritik, die ganz neue Wege bahnte. Dabei ist seine Philosophie von einem humanen, kosmopolitischen Interesse geleitet, das in seinen geschichtsphilosophischen und politischen Schriften weiter ausgefaltet wird.

Drei Veranstaltungen zur Kritik der reinen Vernunft im ersten Halbjahr 2024 schlossen sich im zweiten Halbjahr zwei Tagungen an über die Kritik der praktischen Vernunft, in der Kant das Fundament seiner Ethik darlegt, und die Kritik der Urteilskraft, in der sein ästhetisches und geschichtsphilosophisches Denken grundgelegt wird. Aus dieser letzten Kritik wurde zunächst die ästhetische Urteilskraft thematisiert. 2025 wird die teleologische Urteilskraft in den Blick genommen, die für Kants Geschichtsphilosophie und sein politisches Denken von großer Bedeutung ist. Mit Tagungen über diese beiden Themen endet die Veranstaltungsreihe.


Themen dieses Seminars:
- Der literarische Charakter und historische Hintergrund von Kants Friedensschrift
- Staatsrecht
- Völkerrecht
- Weltbürgerrecht
- Philosophie und Öffentlichkeit (Publizität)


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 175 / DZ 162,50 (150,50 / 144,25) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 126 €


Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.