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Vorsorgevollmacht am besten geeignet

Diözesaner Ethikrat im Erzbistum Paderborn gibt neue Empfehlung heraus / Orientierung für Patienten und Mitarbeiter katholischer Einrichtungen

Eine Patientenverfügung ist gut, besser ist jedoch eine Vorsorgevollmacht. Davon ist der Diözesane Ethikrat im Erzbistum Paderborn überzeugt und empfiehlt deshalb zur Vorsorge für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Diese sei bei guter Vorbereitung »das geeignetste Instrument«, betont der Ethikrat in seiner neu erschienenen Empfehlung »Umgang mit Vorsorgevollmachten«. Bislang machten nur relativ wenige Menschen tatsächlich Gebrauch davon, bedauert der Rat.

Erarbeitet wurde die Empfehlung von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe von Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Pflege, Theologie und Recht. 2013 hatte sich der Rat bereits zum Vorsorgeinstrument der Patientenverfügung geäußert.

Mit einer Vorsorgevollmacht sei es am einfachsten, Vorsorge zu treffen für Phasen des Lebens, in denen man selbst nicht mehr entscheiden könne, so der Ethikrat. Dadurch stehe den Ärzten und Pflegenden ein Bevollmächtigter als informierter Ansprechpartner zur Verfügung. Das sei auch wichtig, weil es schwierig sei, in einer Patientenverfügung alle möglicherweise eintretenden Krankheitsszenarien und entsprechende – vielleicht heute noch unbekannte – Behandlungsoptionen im Vorhinein hinreichend präzise zu erfassen.

Die Empfehlung beleuchtet zunächst das Grundanliegen der Vorsorgevollmacht und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Anschließend erfolgen eine Würdigung dieses Vorsorgeinstruments sowie der Hinweis auf mögliche Konflikte aus ethischer Sicht. Konkrete Empfehlungen für katholische Einrichtungen beschließen das Dokument.

Der Diözesane Ethikrat hofft, dass die neue Empfehlung im Bereich des Erzbistums Paderborn und auch darüber hinaus Aufmerksamkeit erfährt und Mitarbeitern sowie Patienten, Bewohnern und deren Angehörigen in den caritativen Einrichtungen Hilfestellung bietet.

 

Info

Die Empfehlung ist erhältlich beim Geschäftsführer des Diözesanen Ethikrates: Max Niehoff, Am Stadelhof 15, 33098 Paderborn, Tel. 05251 209-218, E-Mail: m.niehoff@caritas-paderborn.de und kann auch unter www.caritas-paderborn.de/41864.html geladen werden.

Erhältlich sind dort auch die Empfehlungen »Ernährung bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz«, die im Mai in zweiter Auflage erschien, sowie »Umgang mit Patientenverfügungen«, die 2013 in zweiter überarbeiteter Auflage vorgelegt wurde.

(Text: cpd)