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Es gab nicht nur "Jud Süß" - Propagandafilme in NS-Deutschland

Seminar
Das Medium Film spielte für die Propaganda im NS-Staat eine zentrale Rolle. Das Regime bediente sich der Suggestivkraft der Bilder zur Mobilisierung und Indoktrination. Die Filmpropaganda vollzog sich dabei in erster Linie über Polarisierungen, indem dem Publikum entweder idealisierte gesellschaftliche Wunschbilder oder radikale Feindbilder im Sinne der NS-Ideologie präsentiert wurden. Dabei handelte es sich um unterschiedlich angelegte Versuche, das Führerprinzip und die "Rassenlehre", den Mythos von Blut und Boden, den Kult der Volksgemeinschaft, spezifische Feindbilder und Themen wie Krieg und Nation populär zu machen und zu besetzen.
Nach anfänglichen Misserfolgen verlegte man sich in den 1930er Jahren u.a. auf historische Biographien - z.B. von Friedrich dem Großen und Bismarck - als Überhöhungen "großer Deutscher" und Apologien des Führerprinzips. Mit Kriegsbeginn stieg die Zahl der "offenen" Propagandafilme, die der Rechtfertigung der militärischen Maßnahmen und der Mobilisierung der Bevölkerung dienen sollten, deutlich an. Kriegsverherrlichende Streifen wie "Pour le Mérite" oder "Stukas" erzielten hohe Besucherzahlen. Der Mobilisierung der Heimatfront galten Filme wie "Wunschkonzert", "Die große Liebe" oder "Kolberg". Der filmischen Konstruktion aggressionsfördernder Feindbilder wurde hohe Beachtung geschenkt (z.B. anti-polnisch: "Heimkehr", anti-britisch: "Ohm Krüger"). Zu den infamsten Propagandawerken zählten die antisemitischen Hetzfilme - wie "Jud Süß" oder "Die Rothschilds", die zu einem Zeitpunkt in die Kinos kamen, als die "Judenpolitik" der Nazis entscheidend verschärft wurde.
Im Seminar werden u.a. zahlreiche der genannten Filme ausschnittsweise gezeigt, analysiert und diskutiert.

In Zusammenarbeit mit den VHS Schwerte, Unna-Holzwickede-Fröndenberg und Dortmund

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 120,50 / DZ 114,00 (90,00 / 86,75) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 98,00 (79,00) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.