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Die normative Relevanz der Speziesgrenze(n)

Wir ziehen Grenzen: zwischen verschiedenen Tierarten ebenso wie zwischen uns und allen anderen Tieren. Die Funktion dieser Grenzziehungen ist vielfältig und häufig ambivalent: Zumeist dienen Grenzen der Ein-, Aus- und Abgrenzung. Sie dienen aber auch der Selbstvergewisserung. Und während eine fundamentale Grenzziehung zu anderen Tieren für unsere eigene Spezies häufig von Vorteil ist, bringt sie für andere Tiere fast immer Nachteile mit sich. Im Rahmen der Tagung spüren wir diesen Grenzziehungen von verschiedenen Blickwinkeln aus nach. Aus der Perspektive der Philosophie und Theologie, den Rechts- und Sozialwissenschaften und der Archäologie wird diskutiert, welche normative Relevanz Speziesgrenzen generell besitzen und welche Rolle dem Konstrukt einer Grenze zwischen der menschlichen Spezies und allen anderen Tieren zukommt.


In Kooperation mit:
Forschungsnetzwerk Tier-Mensch-Studien (TiMeS) der Universität Münster
Centrum für Bioethik der Universität Münster


Es referieren:
- Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen
- Apl. Prof. Dr. phil. Valeska Becker, Abteilung für Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie der Universität Münster
- Dr. phil. Arianna Ferrari, Referentin für neue Technologien beim NABU
- Prof. Dr. phil. Gesa Lindemann, Professorin für Soziologie, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
- Dr. phil. Anne Sophie Meincke, Philosophin, Leiterin des Elise Richter Forschungsprojektes »Bio-Agency and Natural Freedom« an der Universität Wien
- Prof. em. Dr. theol. Thomas Ruster, Professor em. für Katholische Theologie an der TU Dortmund
- Prof. Dr. phil. Markus Wild, Professor für Philosophie an der Universität Basel

Tagungsleitung:
Apl. Prof. Dr. Johann S. Ach, Centrum für Bioethik, Universität Münster
Apl. Prof. Dr. Valeska Becker, Universität Münster
Dr. Ulrich Dickmann, stv. Akademiedirektor

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 170 / DZ 157,50 (145,50 / 60) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 121 €


Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.


Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %


Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.