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Gedenkorte moderner Heiliger (1)

Offenes Uni-Blockseminar
»Seit jeher vereinen Heilige zweierlei Gestalt in sich: Sie sind Mittlerwesen zwischen dem Möglichen und dem Idealen, dem Irdischen wie dem Himmlischen, und das macht sie gleichermaßen zugänglich wie entrückt. Sie starten wie wir ins Leben und landen am Ende vielleicht woanders.« So beschreibt Patrik Schwarz 2021 in der ZEIT sein Erlebnis mit einem imaginären Gedenkort für Sophie Scholl in München. Wie sehen heutige Gedenkorte moderner Heiliger aus? Welche Personen verstehen wir im 20. und 21. Jahrhundert als »heilig«, und wie hat sich die dazu gehörende Memorialkultur mit den entsprechenden Orten und Räumen entwickelt und präsentiert? Ausgehend von der christlichen Tradition der Heiligen-Verehrung sollen die Erinnerungskulturen und ihre entsprechenden Gedenkorte seit dem Mittelalter hergeleitet und dann in eine Gegenüberstellung zum Heiligen-Verständnis und Raumkult der Moderne und der heutigen Zeit gesetzt werden. Hier wird der Zeitgeschichte entsprechend ein besonderer Schwerpunkt auf die Zeit des Nationalsozialismus und der Shoa und des damit einhergehenden Märtyrergedenkens gelegt. Für die heutige Zeit erweitert sich der Betrachtungsrahmen um Menschenrechtler wie z. B. den jüngst ermordeten Alexej Nawalny oder die Aktivistin und Kapitänin Carola Rackete, die 2019 gegen den Widerstand italienischer Behörden 53 Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot rettete. Auch hier stellt sich die Frage, wie ein aktueller Gedenkort für diese „Heiligen“ und ihren Einsatz für andere aussehen könnte.
Block 2 findet am 31.01.-01.02.2024 statt.
Literatur zur Einführung:
Christoph Markschies, Hubert Wolf (Hg.): Erinnerungsorte des Christentums. München 2010; Kai Kappel, Matthias Müller, Felicitas Janson (Hg.): Moderne Kirchenbauten als Erinnerungsräume und Gedächtnisorte. Regensburg 2010.
Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 130 / DZ 111,75 €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 81 €
- für Studierende im DZ: 45 €
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %