»Gesät wird ein irdischer, auferweckt ein himmlischer Leib.« (1 Kor 15,44a)
Dazu sollen im Verlauf des Seminars insbesondere die sogenannten Apokryphen des Alten Testaments sowie die Schriften des Flavius Josephus herangezogen und jeweils in Auswahl hinsichtlich ihrer Aussagen über ein Weiterleben nach dem Tod gelesen und diskutiert werden: Wo gibt es Anknüpfungspunkte, Analogien und Abweichungen? Einen wichtigen thematischen Aspekt wird in diesem Zusammenhang die Bestimmung der Anthropologie darstellen, die in den individuell-eschatologischen Schilderungen der genannten Textkorpora zum Ausdruck kommt: Wie werden beispielsweise »Körper«, »Geist« und »Seele« jeweils verstanden und in welchem Verhältnis zueinander stehen sie?
Ziel des Seminars ist es, die Relevanz ebendieser traditionsgeschichtlichen Überlegungen zu Josephus und den »Apokryphen« für das Verständnis von 1 Kor 15 aufzuzeigen und dadurch einen Beitrag zur Würdigung der jüdischen Tradition innerhalb der Debatte um »Paulus und seine Welt« zu leisten.
In Kooperation mit dem Seminar für Zeit- und Religionsgeschichte des Neuen Testaments der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster
Referentinnen und Referenten:
Prof. Dr. Wilfried Eisele, Professor für Zeit- und Religionsgeschichte des Neuen Testaments an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster
Dipl.-Theol. Christian Gers-Uphaus, M.A., Promovend am Seminar für Zeit- und Religionsgeschichte des Neuen Testaments der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster
sowie Studierende
Tagungsleitung:
Dr. Ulrich Dickmann, Katholische Akademie Schwerte
Prof. Dr. Wilfried Eisele, Universität Münster
Dipl.-Theol. Christian Gers-Uphaus M.A., Universität Münster
Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 118 / DZ 104 (67 / 60) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 72 (44) €
Die Beiträge für Teilnehmer/-innen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr; Unterbringung im Doppelzimmer), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt bis zum 05.04.2016: keine
- bei Rücktritt vom 06.04. bis 14.04.2016: 50 %
- bei Rücktritt / Nichtteilnahme am 15.04.2016: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.