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Glanz und Untergang des Habsburgerreichs

Die letzten Jahrzehnte der Donaumonarchie (1866-1918) in Geschichte und Kultur
Im Rückblick erscheint uns der Tod des österreichischen Kaisers Franz Joseph I. im Jahr 1916 - vor 100 Jahren - als das Ende der Habsburgermonarchie, auch wenn der Vielvölkerstaat faktisch erst nach dem Ausgang des I. Weltkriegs auseinander fiel. Gerade aber die letzte Phase zwischen 1866 und 1918 erfuhr retrospektiv eine k.u.k.-Verklärung, die auf verschiedenen Gebieten den »Mythos Habsburg« hervorbrachte.
Im Seminar werden unterschiedliche Aspekte dieser historisch und kulturell äußerst interessanten Epoche beleuchtet. Dabei treten zwei gegenläufige Entwicklungsstränge vor Augen, die sich teils gegenseitig bedingten. Einerseits: Die staatliche Krise des Vielvölkerreichs (siehe z.B. Kriegsniederlage 1866 gegen Preußen) und die Tragödien im Hause Habsburg (siehe z.B. Selbstmord des Thronfolgers); andererseits: Eine kulturelle Blüte, die zunächst mit der ‘Ringstraßenzeit’ dem Reich den imperialen Glanz verlieh und später im »Fin de Siècle« Leistungen und Neuerungen in vielen Bereichen, so auch in Kunst und Literatur, hervorbrachte, die Wien damals zum geistigen Zentrum Europas machten, z.T. aber schon die Untergangsmelodie anstimmten.
Mit zahlreichen themenbezogenen Ausschnitten aus dokumentarischen und Spielfilmen.

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 123,50 / DZ 116,50 (91,50 / 87,75) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 99 (80) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.