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Immanuel Kant (1724-1804) – Einführung in seine Kritische Philosophie

»Kritik der praktischen Vernunft«

Kants ethische Prinzipien
2024 jährt sich zum 300sten Mal der Geburtstag Immanuel Kants. Dieses Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen, in einer neuen Seminarreihe in seine Hauptwerke einzuführen.
Die Philosophie Kants stellt einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der neuzeitlichen Philosophie dar. Seine drei Hauptwerke Kritik der reinen Vernunft (1781), Kritik der praktischen Vernunft (1788) und Kritik der Urteilskraft (1790) bilden den Grundstein einer Vernunftkritik, die ganz neue Wege bahnte. Dabei ist seine Philosophie von einem humanen, kosmopolitischen Interesse geleitet, das in seinen geschichtsphilosophischen und politischen Schriften weiter ausgefaltet wird.

Den drei Veranstaltungen im ersten Halbjahr über die Kritik der reinen Vernunft schließen sich im zweiten Halbjahr 2024 zwei Tagungen an über die Kritik der praktischen Vernunft, in der Kant das Fundament seiner Ethik darlegt, und die Kritik der Urteilskraft, in der sein ästhetisches und geschichtsphilosophisches Denken grundgelegt wird. Aus dieser letzten Kritik wird zunächst die ästhetische Urteilskraft thematisiert, bevor 2025 dann die teleologische Urteilskraft in den Blick genommen wird, die für Kants Geschichtsphilosophie und sein politisches Denken von großer Bedeutung ist. Mit Tagungen über diese beiden Themen wird die Veranstaltungsreihe 2025 enden.


Themen dieses Seminars:
- Moral und Freiheit
- Der kategorische Imperativ
- Pflicht und Neigung
- Die Postulate der praktischen Vernunft


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 175 / DZ 162,50 (150,50 / 144,25) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 126 €


Die Beiträge für Teilnehmer/-innen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.