Musik - Film - Religion
Zunächst soll die Frage erörtert werden, in welcher Beziehung das bewegte Bild und die Musik zueinander stehen. Musik wurde seit der Entstehung des Kinos als Begleiter der bewegten, stummen Bilder eingesetzt, während Geräusche und Dialoge erst seit der Ankunft des Tonfilms Teil der Kunstform Kino sind. Welche Rolle spielt die Musik für den Film?
In einem zweiten Schritt soll bei der Tagung die Frage nach der Beziehung von Musik und Religion gestellt werden. Musik spielt eine wesentliche Rolle in Gottesdiensten (vgl. SC VI, 112-121), indem sie, mit den Texten und visuellen Elementen, »das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert [bzw.] die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt« (SC 112). Auf welche Weise unterstützt Musik religiöses Empfinden, bzw. löst sie es sogar aus?
Sodann sollen diese beiden Fragespuren – die Frage nach der Beziehung zwischen den bewegten Filmbildern und der Musik einerseits, sowie die nach der Beziehung zwischen Musik und Religion andererseits – zusammengeführt werden in der Frage nach der Musik als Bindeglied zwischen Film und Religion. Oft bleibt die Wahrnehmung religiöser Aspekte des Kinos auf das Bild- und Dialogmaterial und dessen narrativen Gehalt beschränkt. Ziel der geplanten Tagung ist es, die Musik als vermittelnde Kraft zwischen Film und Religion in ihrem Eigenwert herauszuarbeiten und dabei besonders auf das emotionale Potential der Musik einzugehen.
Diese Fragen werden in Grundsatzvorträgen sowie in Vorträgen und Gesprächen über konkrete Filmbeispiele erörtert werden.
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ ca. 350 / DZ 309,50 (276,50 / 255) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: ca. 203 €
- Sonderkonditionen für Mitglieder der Internationalen Forschungsgruppe Film und Theologie auf Anfrage.
Die Beiträge für Teilnehmende, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.