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Schriftkunst + Kalligrafie - von der Schrift zum Schriftbild

Kalligrafieren bedeutet, sich auf die Ruhe des Schreibens einzulassen und bei der Schriftbild-Gestaltung auch die expressive Seite von Wort und Bild kennenlernen zu wollen. Das Schreiben und Gestalten mit Tusche, Feder und anderen Schreibgeräten steht im Mittelpunkt dieses Kurses. Die Teilnehmenden beschäftigen sich zunächst in der ersten Hälfte des Kurses mit Rhythmus, Form und Schriftproportion klassischer Alphabete. In der zweiten Hälfte des Kurses entstehen in der experimentellen Zusammenführung der klassischen Schriften und der expressiven Handschrift erste Schriftbilder. Begriffe wie Spannung, Rhythmus und Kontrast (z. B. Groß-Klein, Kräftig-Zart, Bunt-Unbunt, Leere-Fülle) führen durch den Kurs.
Der Kurs mit Werkstattcharakter ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet, da mit jeder/-m Teilnehmenden den individuellen Fähigkeiten entsprechend gearbeitet wird.

Kleine Materialliste für Anfänger:
Schwarze oder auch farbige Tusche von Rohrer & Klingner, (farbige) Tinte
Bandzugfedern (z. B. von Brause), mind. 3 mm
Federhalter
Rechenpapier (von Clairefontaine – Mathematikhefte)
Bleistift, Radiergummi, Lineal
Eine Basis-Ausrüstung (DIN A4, Rechenpapier, schwarze Tusche, 3 mm Bandzugfeder, Federhalter) für den/die Anfänger*in kann vor Ort erworben werden.

Materialliste für Fortgeschrittene
Zusätzliche (bunte) Papiere (tuschefest, mind. 250g, mind. DIN A4, oder größer)
Tuschen und Tinten
Federn unterschiedlicher Art und Breite
alternative Schreibwerkzeuge (z. B. Balsaholz, Holzspahn, etc.).
Eine kleine Auswahl kürzerer oder längerer Sprüche, Gedichte, Zitate kann als literarische Grundlage dienen.

Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 570 / DZ 516 (472 / 443) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 374 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Personen, die Arbeitslosengeld (I+II) und Sozialhilfe beziehen.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.