»Was mir behagt, ist nur die muntre Jagd« - Fürstliche Vergnügungen in Wald und Flur
Die fürstliche Jagd war ein exklusives Recht, das nicht nur für die Hatz auf Wildtiere zur Bereicherung der höfischen Tafel genutzt wurde, sondern vor allem der fürstlichen Repräsentati-on und sonstigen Vergnügungen in Wald und Flur diente. Davon zeugen - neben zahlreichen Jagdmusiken des Barock - diverse Jagdschlösser, von denen das Schloss Clemenswerth im Emsland eines der bemerkenswertesten ist, da die sternförmige Anlage mit ihren acht Lindenalleen als ein weltweit einzigartiges Ensemble der Barockzeit erhalten blieb. Das prachtvolle Jagdschloss mit einem Terrassendach zur Ausübung der Jagd liegt in einem 42 ha großen Waldpark, umgeben von acht Pavil-lons, zu denen auch die Schlosskapelle mit Kapuzinerkloster gehört. Sein Bauherr, der als »Herr der fünf Kirchen« bekannte Erzbischof von Köln, Clemens August von Wittelsbach (1700 - 1761), beauftragte den berühmten Architekten Johann Conrad von Schlaun (1695 - 1773) mit diesem Projekt, das derselbe zwischen 1737 und 1747 mit Bravour ins Werk setzen ließ. Clemens August war wohl der gewichtigste Kirchenfürst seiner Zeit, hatte er doch neben dem Erzstuhl von Köln auch die Bischofssitze von Paderborn, Münster, Hildesheim und Osnabrück inne. Zudem trug er ab 1732 den Titel »Hochmeister des Deutschen Ordens«.
Sie sind eingeladen zu einer Entdeckungstour ins sonst eher vernachlässigte Emsland, nach Clemenswerth, wo an diesem Tag zugleich das »Fest der Sinne« ausgebreitet wird. So verwandelt sich die barocke Anlage in einen Garten- und Kunsthandwerkermarkt und lädt mit zahlreichen Verkaufsständen zum Bummeln, Entdecken und Verweilen ein. Besucher erwartet eine Vielzahl von Pflanzen, Blumen und Kräutern, Schönes und Dekoratives für Haus und Garten sowie hochwertiges Kunsthandwerk und kulinarische Genüsse.
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung, Unterkunft, Eintritt, Führung und Buskosten: EZ 142 / DZ 135 (117,50 / 114) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 119 (106) €
Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.