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Wie Hitler 1933 die Demokratie beseitigte

Von der Abschaffung einer Demokratie und was daraus für die Gegenwart zu lernen ist

Die AfD wird in Thüringen und Sachsen vom Verfassungsschutz als »erwiesen rechtsextremistisch« eingestuft. In diesen beiden Ländern und in Brandenburg lag die AfD bei Umfragen vor den Landtagswahlen im September 2024 mit teils deutlichem Abstand an der Spitze. Diesbezüglich schau(t)en viele von uns diesen Wahlen wie auch der (wohl) im September 2025 stattfindenden Bundestagswahl mit berechtigter Sorge und Spannung entgegen.

Insofern erscheint uns gerade jetzt der Blick auf die Jahre 1933/34 im damaligen Deutschland als erhellend und wichtig.

Wie konnte damals die Demokratie innerhalb kürzester Zeit abgeschafft werden? Nachdem am 30. Januar 1933 Reichspräsident Paul von Hindenburg mit der Ernennung des »Führers« der NSDAP de facto das Ende der Weimarer Republik eingeleitet hatte, beabsichtigte Adolf Hitler eine von jeder Kontrolle durch den Reichstag befreite Regierung zu etablieren, die das von ihm so bezeichnete »demokratische Chaos« der Weimarer Jahre überwinden sollte. Zum maßlosen Erstaunen politischer Beobachter verwirklichte er dieses Ziel in kürzester Zeit. Unter Wahrung des Anscheins verfassungsmäßiger Legitimität ließ er Gegner im Politik- und Kulturbereich mit Gewalt ausschalten und bemächtigte sich der staatlichen Machtinstrumente. Als diese sogenannte »nationale Erhebung« 1934 ihren Abschluss gefunden hatte, waren Demokratie und Pluralismus in Deutschland zerstört, ohne dass es zu nennenswerter Gegenwehr gekommen wäre!

Das Seminar beleuchtet die wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Ereignisse (»Reichstagsbrand«, »Bücherverbrennung«, »Emigration«) und versucht, diese u.a. mit Hilfe von Faschismustheorien und exemplarischen Zeugnissen aus Literatur und Film zu durchdringen. Mit einem Blick auf die aktuelle Zeitsituation endet die Veranstaltung.

 

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 150 / DZ 136,50 (126 / 118,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 101 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.